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Was bedeutet „ortsüblicher Neubauwert“?
Standort des Versicherungsfall in der Praxis entscheidend.

 


Ortsübliche Preise sind Grundlage des Erstattungsbetrages: Maßgebend als Versicherungsnehmer für die Bewertung sind die Preise, die am Standort des versicherten Gebäudes die ansässigen Bauhandwerker bei der Reparatur berechnen. Entscheidend dabei ist: Bei wem würde ein durchschnittlicher Kunde bei verständiger Würdigung die Reparatur vornehmen lassen? Dass heißt, das weder auf den teuersten, noch auf den billigsten Reparaturbetrieb abzustellen ist. Vielmehr geht es um die Preise, die üblicherweise an dem geografischen Ort des Schadens erhoben werden.
 

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