Worauf hat der Versicherungsnehmer Anspruch?
Grundsätzlich gibt es keinen „Naturalersatz“:
Die Versicherung schuldet den Geldbetrag, der nötig ist, um die als Versicherungsnehmer beschädigte Sache in gleicher Art und Güte wieder herzustellen.
Grundsätzlich gibt es keinen „Naturalersatz“: Der Versicherungsnehmer muss also die Schadensbehebung durch die Versicherung oder durch ein vom Versicherer beauftragtes Unternehmen nicht akzeptieren!
Grundlage der Versicherungsleistung sind die Preise zum Schadenszeit- Punkt. Die Gebäudeneuwertversicherung geht dabei vom „ortsüblichen“ Neubauwert aus.