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Wofür haftet die Gebäudeversicherung?
Bei Leitungswasserschäden ist wie folgt zu differenzieren:

 

Innerhalb des Gebäudes sind abgedeckt:

Schäden durch nicht bestimmungsgemäß austretendes Wasser und den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser-Heizung, der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern usw.

Außerhalb des Gebäudes:

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rohre von Abfluss- Leitungen, die außerhalb des Gebäudes verlaufen, nicht versichert.
 

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